Sonderrechte

Sonderrechte im Straßenverkehr

Sonderrechte im Straßenverkehr werden für die Feuerwehren durch Gesetz geregelt. Gemäß § 35 StVO dürfen die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Sonderrechte erlauben beondere Vorfahrtsregeln. Die Sonderrechte werden für die Verkehrteilnehmer durch Blaulicht und Martinshorn kenntlich gemacht.


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