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Sonderrechte
Sonderrechte im Straßenverkehr
Sonderrechte im Straßenverkehr werden für die Feuerwehren durch Gesetz geregelt. Gemäß § 35 StVO dürfen die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Sonderrechte erlauben beondere Vorfahrtsregeln. Die Sonderrechte werden für die Verkehrteilnehmer durch Blaulicht und Martinshorn kenntlich gemacht.
Blaulicht Das besondere am Blaulicht ist der Abstrahlwinkel von 360 Grad. Alle Verkehrsteilnehmer können durch das Aufblinken das Einsatzfahrzeug sehen. Es dient der Kennzeichnung des Einsatzfahrzeug, zeigt die Sonderrechte im Straßenverkehr und sichert die Einsatzkräfte vor Ort ab.
Blaulicht Das besondere am Blaulicht ist der Abstrahlwinkel von 360 Grad. Alle Verkehrsteilnehmer können durch das Aufblinken das Einsatzfahrzeug sehen. Es dient der Kennzeichnung des Einsatzfahrzeug, zeigt die Sonderrechte im Straßenverkehr und sichert die Einsatzkräfte vor Ort ab.
Martinshorn Die Sirene warnt die Verkehrsteilnehmer akustisch. Durch das Aufheulen wissen die Verkehrsteilnehmer, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Es muss Platz gemacht werden.
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