Sie sind hier: Ausbildung
Zurück zu: Über uns
Weiter zu: zum Truppmann zum Sprechfunker zum AGT zum Maschinisten zum Truppführer zum Gruppenführer in der Kreisbereitschaft
Allgemein: Kontakt Impressum Datenschutz

Suchen nach:

Sonderrechte

Sonderrechte im Straßenverkehr

Sonderrechte im Straßenverkehr werden für die Feuerwehren durch Gesetz geregelt. Gemäß § 35 StVO dürfen die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Sonderrechte erlauben beondere Vorfahrtsregeln. Die Sonderrechte werden für die Verkehrteilnehmer durch Blaulicht und Martinshorn kenntlich gemacht.


Zurück