Zuständig für die Ausstattung der frewilligen Feuerwehren sind die Gemeinden. Sie sind als Träger der Feuerwehren für Fahrzeugneuanschaffungen, Gerätehausbau und Ausbildung zuständig.
Letzte Änderung am Tuesday, January 08, 2019 um 11:43:38 PM Uhr.
Zuständig für die Ausstattung der frewilligen Feuerwehren sind die Gemeinden. Sie sind als Träger der Feuerwehren für Fahrzeugneuanschaffungen, Gerätehausbau und Ausbildung zuständig.
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